Bestellung von Großeltern zum Vormund ihres Enkelkindes
Entscheidungsanmerkung mit Praxishinweis: Bei der Auswahl eines Vormunds für ein minderjähriges Kind sind vorrangig betreuungsbereite Verwandte zu berücksichtigen.
VBL-Startgutschriften und Verfahrensaussetzung
Entscheidungsbesprechung mit Praxishinweis: Die in §§ 78, 79 Abs. 1 Satz 1 VBL-Satzung i.V.m. § 18 Abs. 2 BetrAVG enthaltene Übergangsregelung für rentenferne Versicherte ist unwirksam.
Kindergartenbeiträge sind Mehrbedarf des Kindes
Entscheidungsbesprechung: Der BGH hat seine Rechtsprechung aus den Jahren 2007 und 2008 aufgegeben. Unterhaltspflichtige müssen nun die Kosten für den Kindergarten zusätzlich zum Tabellenunterhalt zahlen.
Rechtsmittel in Beratungshilfesachen
Entscheidungsanmerkung zur (Un)Statthaftigkeit einer Beschwerde nach § 19 FGG gegen die Entscheidung des Amtsrichters über die Erinnerung in einer Beratungshilfeangelegenheit.
Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs (VAStrRefG)
Am 01.09.2009 wird nach vielen Jahren der Reformdiskussion das Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs (VAStrRefG) in Kraft treten.
Keine Pauschalierung beim Betreuungsunterhalt
Urteilsbesprechung mit Praxishinweis zur Entscheidung des BGH v. 18.03.2009 zum Betreuungsunterhalt (XII ZR 74/08).
Der eheangemessene Selbstbehalt eines Nichterwerbstätigen
Urteilsbesprechung: Bei der Berechnung des Unterhaltsbedarfs sind weder berufsbedingte Aufwendungen noch ein Erwerbstätigenbonus zu berücksichtigen, wenn der Unterhaltspflichtige längerfristig Krankengeld bezieht.
Kindergeldanspruch eines ausbildungssuchenden Kindes
Urteilsbesprechung mit Praxishinweis: Auch für ein ausbildungssuchendes (nicht nur arbeitssuchendes) Kind gibt es Kindergeld nur bei wiederholter Meldung bei der Ausbildungsvermittlung.
Das neue Familienverfahrensrecht
Überblick zu den wichtigsten Änderungen des neuen Familienverfahrensrechts mit einem kostenlosen Auszug (pdf) aus der Neuerscheinung „Anwaltshandbuch Familienverfahrensrecht“.
Voraussetzungen der Begrenzung und Befristung des Unterhaltsanspruchs (Teil 7)
§ 1578b BGB erfasst auch die Unterhaltstatbestände, bei denen es nicht um die Kompensation „ehebedingter Nachteile“, sondern allein um das Ausmaß der darüber hinausgehenden nachehelichen Solidarität geht.