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Das neue Familienverfahrensrecht

Überblick zu den wichtigsten Änderungen des neuen Familienverfahrensrechts mit einem kostenlosen Auszug (pdf) aus der Neuerscheinung „Anwaltshandbuch Familienverfahrensrecht“.

Am 01.09.2009 tritt das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) in Kraft.

Mit seinen beinahe 500 Vorschriften, von denen etwa 270 das familiengerichtliche Verfahren betreffen, bringt das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit – FamFG (= Art. 1 des FGG-Reformgesetzes vom 17.12.2008, BGBl I, 2586) die umfangreichsten Neuerungen seit dem Eherechtsreformgesetz vom 14.06.1976 mit sich. Das FamFG ordnet das Familienverfahrensrecht vollständig neu. Die nach bisherigem Recht in der ZPO, dem FGG und weiteren Einzelgesetzen verstreuten familienverfahrensrechtlichen Vorschriften werden in dem FamFG konzentriert, das 6. Buch der ZPO und das FGG wurden vollständig aufgehoben.

Das bedeutet für Sie: Für alle familienrechtlichen Verfahren, die ab dem 01.09.2009 anhängig gemacht werden, gilt das neue Recht. Von heute auf morgen müssen Sie die „neuen Hausnummern“ lernen und richtig anwenden.

Stellen Sie sich rechtzeitig auf die neuen Regelungen ein! Das neue „Anwaltshandbuch Familienverfahrensrecht“ von Dr. Elisabeth Unger hilft Ihnen dabei.

Vorab können Sie sich bereits einen Auszug des „Anwaltshandbuch Familienverfahrensrecht“ von Rechtsanwältin Dr. Elisabeth Unger kostenlos als pdf-Datei herunterladen (17 Seiten, siehe Anhang).

Der Beitrag gliedert sich in folgende Abschnitte:

A. Ziele und Motive des FamFG

I. Verminderung der Rechtszersplitterung und Schaffung einer vollständigen und zusammenhängenden Verfahrensordnung
1.Allgemein
2.Familiengerichtliches Verfahren
3.Umsetzung
a) Neuordnung des familiengerichtlichen Verfahrens
b) Reformierung des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
II. Koordinierung mit den anderen Verfahrensordnungen
III. Schaffung einer rechtsstaatlichen Grundsätzen entsprechenden Verfahrensordnung
IV. Stärkung der konfliktvermeidenden und konfliktlösenden Elemente im familiengerichtlichen Verfahren
V. Verbesserung der Stellung des Kindes
VI. Erweiterung der familiengerichtlichen Zuständigkeit

B. Aufbau des neuen Familienverfahrensrechts

I. Struktur des FamFG
II. Struktur des familiengerichtlichen Verfahrens unter Einbeziehung der allgemeinen Vorschriften
1.Struktur der Allgemeinen Vorschriften (1. Buch)
2.Struktur des Verfahrens in Familiensachen (2. Buch) und die Regelungstechnik des FamFG
3.Beibehaltung der Unterscheidung zwischen FGG- und ZPO-Folgesachen mit Abweichungen
a) Familienstreitsachen
b) Familiensachen, die weder Familienstreitsachen noch Ehe- oder Lebenspartnerschaftssachen sind, und Gewaltschutzsachen
c) Ehe- und Lebenspartnerschaftssachen

Praktische Übersichten zeigen Ihnen die Struktur des neuen Familienverfahrensrechts zudem graphisch dar.