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Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
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Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
FGG Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Erster Abschnitt. Allgemeine Vorschriften
Zweiter Abschnitt. Vormundschafts-, Familien-, Betreuungs- und Unterbringungssachen
Vierter Abschnitt. Personenstand
Fünfter Abschnitt. Nachlaß- und Teilungssachen
Sechster Abschnitt. Schiffspfandrecht
Siebenter Abschnitt. Handelssachen
Achter Abschnitt. Vereinssachen, Partnerschaftssachen, Güterrechtsregister
Neunter Abschnitt. Eidesstattliche Versicherung. Untersuchung und Verwahrung von Sachen. Pfandverkauf
Zehnter Abschnitt. Gerichtliche und notarielle Urkunden
Elfter Abschnitt. Schlußbestimmungen
Achter Abschnitt. Vereinssachen, Partnerschaftssachen, Güterrechtsregister
§ 161 Güterrechtsregister
§ 160a Zurückweisung von Anmeldungen; Entziehung der Rechtsfähigkeit
§ 159 Vereinsregister
§ 160b Führung des Partnerschaftsregisters
§ 162 Bescheinigungen über Vereins- und Güterrechtsregister
§ 160 Berufung der Mitgliederversammlung
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