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Einführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz
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Einführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz
EGGVG Einführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz
ERSTER ABSCHNITT Allgemeine Vorschriften
ZWEITER ABSCHNITT Verfahrensübergreifende Mitteilungen von Amts wegen
DRITTER ABSCHNITT Anfechtung von Justizverwaltungsakten
VIERTER ABSCHNITT Kontaktsperre
FÜNFTER ABSCHNITT Insolvenzstatistik
SECHSTER ABSCHNITT Übergangsvorschriften
ZWEITER ABSCHNITT Verfahrensübergreifende Mitteilungen von Amts wegen
§ 20 (Unterrichtung des Empfängers bei Änderungen oder Unrichtigkeit der Daten)
§ 15 (Übermittlung personenbezogener Daten in Zivilsachen und in Angelegenheiten der Freiwilligen Gerichtsbarkeit)
§ 21 a (Verfahrensübergreifende Mitteilungen)
§ 16 a (Kontaktstellen)
§ 14 (Übermittlung personenbezogener Daten in Strafsachen)
§ 13 (Übermittlung personenbezogener Daten durch Gerichte und Staatsanwaltschaften)
§ 22 (Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Übermittlung)
§ 21 (Auskunftserteilung)
§ 12 (Geltungsbereich; Verwaltungsvorschriften)
§ 18 (Verbindung mit anderen personenbezogenen Daten)
§ 19 (Zweckgebundene Verarbeitung der übermittelten Daten)
§ 16 (Übermittlung personenbezogener Daten an ausländische öffentliche Stellen)
§ 17 (Weitere Gründe für die Zulässigkeit der Übermittlung personenbezogener Daten)
ZWEITER ABSCHNITT Verfahrensübergreifende Mitteilungen von Amts wegen
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