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Einführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz
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Einführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz
EGGVG Einführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz
ERSTER ABSCHNITT Allgemeine Vorschriften
ZWEITER ABSCHNITT Verfahrensübergreifende Mitteilungen von Amts wegen
DRITTER ABSCHNITT Anfechtung von Justizverwaltungsakten
VIERTER ABSCHNITT Kontaktsperre
FÜNFTER ABSCHNITT Insolvenzstatistik
SECHSTER ABSCHNITT Übergangsvorschriften
DRITTER ABSCHNITT Anfechtung von Justizverwaltungsakten
§ 28 (Entscheidung über den Antrag)
§ 29 (Rechtsbeschwerde)
§ 30 (Außergerichtliche Kosten)
§ 30 a (Anfechtung von Kostenentscheidungen)
§ 25 (Zuständiges Gericht)
§ 24 (Zulässigkeit des Antrags auf gerichtliche Entscheidung; Beschwerdeverfahren)
§ 26 (Antragsfrist; Fristversäumnis)
§ 23 (Rechtsweg bei Justizverwaltungsakten)
§ 27 (Antrag bei Untätigkeit der Behörde)
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§ 23 (Rechtsweg bei Justizverwaltungsakten)
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