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Strafrecht
Strafgesetzbuch
Besonderer Teil
Achtundzwanzigster Abschnitt Gemeingefährliche Straftaten
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Strafgesetzbuch
Besonderer Teil
Achtundzwanzigster Abschnitt Gemeingefährliche Straftaten
§ 315 Gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr
§ 315 c Gefährdung des Straßenverkehrs
§ 310 Vorbereitung eines Explosions- oder Strahlungsverbrechens
§ 306 Brandstiftung
§ 311 Freisetzen ionisierender Strahlen
§ 314 Gemeingefährliche Vergiftung
§ 306 d Fahrlässige Brandstiftung
§ 320 Tätige Reue
§ 315 a Gefährdung des Bahn-, Schiffs- und Luftverkehrs
§ 316 b Störung öffentlicher Betriebe
§ 313 Herbeiführen einer Überschwemmung
§ 323 b Gefährdung einer Entziehungskur
§ 315 b Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr
§ 306 a Schwere Brandstiftung
§ 319 Baugefährdung
§ 314 a Tätige Reue
§ 306 e Tätige Reue
§ 321 Führungsaufsicht
§ 322 Einziehung
§ 316 a Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer
§ 323 c Unterlassene Hilfeleistung; Behinderung von hilfeleistenden Personen
§ 315 f Einziehung
§ 307 Herbeiführen einer Explosion durch Kernenergie
§ 315 d Verbotene Kraftfahrzeugrennen
§ 306 c Brandstiftung mit Todesfolge
§ 312 Fehlerhafte Herstellung einer kerntechnischen Anlage
§ 316 c Angriffe auf den Luft- und Seeverkehr
§ 306 b Besonders schwere Brandstiftung
§ 306 f Herbeiführen einer Brandgefahr
§ 323 (weggefallen) Strafgesetzbuch
§ 309 Mißbrauch ionisierender Strahlen
§ 323 a Vollrausch
§ 308 Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion
§ 316 Trunkenheit im Verkehr
§ 315 e Schienenbahnen im Straßenverkehr
§ 317 Störung von Telekommunikationsanlagen
§ 318 Beschädigung wichtiger Anlagen
§ 323 (weggefallen) Strafgesetzbuch
Gesetzestitel
Änderungsnachweis
§ 323 (weggefallen)
StGB ( Strafgesetzbuch )
Stand: 01.07.2024
(c) copyright 2024 - Deubner Recht & Steuern, Köln
Gesetzestitel
Änderungsnachweis
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