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DRITTER ABSCHNITT Auskunft aus dem Register
1. Führungszeugnis
2. Unbeschränkte Auskunft aus dem Register
3. Auskünfte an Behörden
4. Versagung der Auskunft zu Zwecken des Zeugenschutzes
2. Unbeschränkte Auskunft aus dem Register
§ 42 b Auskünfte zur Vorbereitung von Rechtsvorschriften und allgemeinen Verwaltungsvorschriften
§ 43 Weiterleitung von Auskünften
§ 42 a Auskunft für wissenschaftliche Zwecke
§ 42 c (weggefallen) Bundeszentralregistergesetz
§ 41 Umfang der Auskunft
§ 42 Auskunft an die betroffene Person
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