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Bundeszentralregistergesetz

BZRG ( Bundeszentralregistergesetz )

FNA : 312-7

Fassung vom 21.09.1984

Inkrafttreten der Fassung: 31.01.1985

Stand: 01.02.2024

Zuletzt geändert durch:

Gesetz zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes und des Strafgesetzbuches vom 04.12.2022 (BGBl. I S. 2146)

 

    Inhaltsverzeichnis







ERSTER TEIL  Registerbehörde

§ 1 Bundeszentralregister

§ 2 (weggefallen)

ZWEITER TEIL  Das Zentralregister

ERSTER ABSCHNITT  Inhalt und Führung des Registers

§ 3 Inhalt des Registers

§ 4 Verurteilungen

§ 5 Inhalt der Eintragung

§ 6 Gesamtstrafe und Einheitsstrafe

§ 7 Aussetzung zur Bewährung; Vorbehalt der Entscheidung über die Aussetzung

§ 8 (weggefallen)

§ 9 (weggefallen)

§ 10 Entscheidungen von Verwaltungsbehörden und Gerichten

§ 11 Schuldunfähigkeit

§ 12 Nachträgliche Entscheidungen nach allgemeinem Strafrecht

§ 13 Nachträgliche Entscheidungen nach Jugendstrafrecht

§ 14 Gnadenerweise und Amnestien

§ 15 Eintragung der Vollstreckung und des Freiheitsentzugs

§ 16 Wiederaufnahme des Verfahrens

§ 17 Sonstige Entscheidungen und gerichtliche Feststellungen

§ 18 Straftaten im Zusammenhang mit der Ausübung eines Gewerbes

§ 19 Aufhebung von Entscheidungen

§ 20 Mitteilungen, Berichtigungen, Sperrvermerke

§ 20 a Änderung von Personendaten

§ 20 b Identifizierungsverfahren

§ 21 Automatisiertes Auskunftsverfahren

§ 21 a Protokollierungen

§ 22 Hinweispflicht der Registerbehörde

§ 23 Hinweis auf Gesamtstrafenbildung

§ 24 Entfernung von Eintragungen

§ 25 Anordnung der Entfernung

§ 26 Zu Unrecht entfernte Eintragungen

ZWEITER ABSCHNITT  Suchvermerke

§ 27 Speicherung

§ 28 Behandlung

§ 29 Erledigung

DRITTER ABSCHNITT  Auskunft aus dem Register

1. Führungszeugnis

§ 30 Antrag

§ 30 a Antrag auf ein erweitertes Führungszeugnis

§ 30 b Europäisches Führungszeugnis

§ 30 c Elektronische Antragstellung

§ 31 Erteilung des Führungszeugnisses und des erweiterten Führungszeugnisses an Behörden

§ 32 Inhalt des Führungszeugnisses

§ 33 Nichtaufnahme von Verurteilungen nach Fristablauf

§ 34 Länge der Frist

§ 35 Gesamtstrafe, Einheitsstrafe und Nebenentscheidungen

§ 36 Beginn der Frist

§ 37 Ablaufhemmung

§ 38 Mehrere Verurteilungen

§ 39 Anordnung der Nichtaufnahme

§ 40 Nachträgliche Eintragung

2. Unbeschränkte Auskunft aus dem Register

§ 41 Umfang der Auskunft

§ 42 Auskunft an die betroffene Person

§ 42 a Auskunft für wissenschaftliche Zwecke

§ 42 b Auskünfte zur Vorbereitung von Rechtsvorschriften und allgemeinen Verwaltungsvorschriften

§ 42 c (weggefallen)

§ 43 Weiterleitung von Auskünften

3. Auskünfte an Behörden

§ 43 a Verfahrensübergreifende Mitteilungen von Amts wegen

§ 44 Vertrauliche Behandlung der Auskünfte

4. Versagung der Auskunft zu Zwecken des Zeugenschutzes

§ 44 a Versagung der Auskunft

VIERTER ABSCHNITT  Tilgung

§ 45 Tilgung nach Fristablauf

§ 46 Länge der Tilgungsfrist

§ 47 Feststellung der Frist und Ablaufhemmung

§ 48 Anordnung der Tilgung wegen Gesetzesänderung

§ 49 Anordnung der Tilgung in besonderen Fällen

§ 50 Zu Unrecht getilgte Eintragungen

FÜNFTER ABSCHNITT  Rechtswirkungen der Tilgung

§ 51 Verwertungsverbot

§ 52 Ausnahmen

SECHSTER ABSCHNITT  Begrenzung von Offenbarungspflichten des Verurteilten

§ 53 Offenbarungspflicht bei Verurteilungen

SIEBTER ABSCHNITT  Internationaler Austausch von Registerinformationen

§ 53 a Grenzen der internationalen Zusammenarbeit

§ 54 Eintragungen in das Register

§ 55 Verfahren bei der Eintragung

§ 56 Behandlung von Eintragungen

§ 56 a (weggefallen)

§ 56 b Speicherung zum Zweck der Auskunftserteilung an Mitgliedstaaten der Europäischen Union

§ 57 Auskunft an ausländische sowie über- und zwischenstaatliche Stellen

§ 57 a Austausch von Registerinformationen mit Mitgliedstaaten der Europäischen Union

§ 57 b Speicherung und Austausch von Registerinformationen im Zusammenhang mit einem Partnerstaat

§ 58 Berücksichtigung von Verurteilungen

ACHTER ABSCHNITT  Verarbeitung personenbezogener Daten zu den Zwecken der Verordnung (EU) 2019/816 und der Ver...

§ 58 a Ersuchen um Übermittlung personenbezogener Daten von ECRIS-TCN

§ 58 b Austausch von personenbezogenen Daten zwischen der Registerbehörde und dem Bundeskriminalamt

§ 58 c Ablauf der Speicherfrist in ECRIS-TCN

§ 58 d Kennzeichnung eines Datensatzes

DRITTER TEIL  Das Erziehungsregister

§ 59 Führung des Erziehungsregisters

§ 60 Eintragungen in das Erziehungsregister

§ 61 Auskunft aus dem Erziehungsregister

§ 62 Suchvermerke

§ 63 Entfernung von Eintragungen

§ 64 Begrenzung von Offenbarungspflichten der betroffenen Person

VIERTER TEIL  Übernahme des Strafregisters beim Generalstaatsanwalt der Deutschen Demokratischen Republik

§ 64 a Strafregister der Deutschen Demokratischen Republik

§ 64 b Eintragungen und Eintragungsunterlagen

FÜNFTER TEIL  Übergangs- und Schlußvorschriften

§ 65 Übernahme von Eintragungen in das Zentralregister

§ 66 Bei Inkrafttreten dieses Gesetzes getilgte oder tilgungsreife Eintragungen

§ 67 Eintragungen in der Erziehungskartei

§ 68 Bestimmungen und Bezeichnungen in anderen Vorschriften

§ 69 Übergangsvorschriften

§ 70 (weggefallen)

§ 71 (weggefallen)





 Stand: 01.02.2024