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Insolvenz und Zwangsvollstreckung
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SECHSTER TEIL Insolvenzplan
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Insolvenz und Zwangsvollstreckung
Insolvenzordnung
SECHSTER TEIL Insolvenzplan
ERSTER ABSCHNITT Aufstellung des Plans
ZWEITER ABSCHNITT Annahme und Bestätigung des Plans
DRITTER ABSCHNITT Wirkungen des bestätigten Plans. Überwachung der Planerfüllung
ZWEITER ABSCHNITT Annahme und Bestätigung des Plans
§ 253 Rechtsmittel
§ 248 a Gerichtliche Bestätigung einer Planberichtigung
§ 243 Abstimmung in Gruppen
§ 245 Obstruktionsverbot
§ 247 Zustimmung des Schuldners
§ 244 Erforderliche Mehrheiten
§ 242 Schriftliche Abstimmung
§ 252 Bekanntgabe der Entscheidung
§ 241 Gesonderter Abstimmungstermin
§ 238 a Stimmrecht der Anteilsinhaber
§ 246 a Zustimmung der Anteilsinhaber
§ 246 Zustimmung nachrangiger Insolvenzgläubiger
§ 237 Stimmrecht der Insolvenzgläubiger
§ 236 Verbindung mit dem Prüfungstermin
§ 235 Erörterungs- und Abstimmungstermin
§ 238 Stimmrecht der absonderungsberechtigten Gläubiger
§ 239 Stimmliste
§ 249 Bedingter Plan
§ 250 Verstoß gegen Verfahrensvorschriften
§ 240 Änderung des Plans
§ 251 Minderheitenschutz
§ 248 Gerichtliche Bestätigung
§ 245 a Schlechterstellung bei natürlichen Personen
§ 238 b Stimmrecht der Berechtigten aus gruppeninternen Drittsicherheiten
ZWEITER ABSCHNITT Annahme und Bestätigung des Plans
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§ 243 Abstimmung in Gruppen
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§ 242 Schriftliche Abstimmung
§ 252 Bekanntgabe der Entscheidung
§ 241 Gesonderter Abstimmungstermin
§ 238 a Stimmrecht der Anteilsinhaber
§ 246 a Zustimmung der Anteilsinhaber
§ 246 Zustimmung nachrangiger Insolvenzgläubiger
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§ 248 Gerichtliche Bestätigung
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