Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

§ 175 Anmeldung der Änderung der Haftsumme

HGB ( Handelsgesetzbuch )

 
 

Die Erhöhung sowie die Herabsetzung einer Haftsumme ist durch sämtliche Gesellschafter zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden.





 Stand: 01.04.2024