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Allgemeines Zivilrecht
Bürgerliches Gesetzbuch
Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse
Abschnitt 8 Einzelne Schuldverhältnisse
Titel 5 Mietvertrag, Pachtvertrag
Untertitel 2 Mietverhältnisse über Wohnraum
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Abschnitt 8 Einzelne Schuldverhältnisse
Titel 5 Mietvertrag, Pachtvertrag
Untertitel 2 Mietverhältnisse über Wohnraum
Kapitel 1 Allgemeine Vorschriften
Kapitel 1 a Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen
Unterkapitel 1 Vereinbarungen über die Miete
Unterkapitel 1 a Vereinbarungen über die Miethöhe bei Mietbeginn in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten
Unterkapitel 2 Regelungen über die Miethöhe
Kapitel 3 Pfandrecht des Vermieters
Kapitel 4 Wechsel der Vertragsparteien
Unterkapitel 1 Allgemeine Vorschriften
Unterkapitel 2 Mietverhältnisse auf unbestimmte Zeit
Unterkapitel 3 Mietverhältnisse auf bestimmte Zeit
Unterkapitel 4 Werkwohnungen
Kapitel 6 Besonderheiten bei der Bildung von Wohnungseigentum an vermieteten Wohnungen
Kapitel 4 Wechsel der Vertragsparteien
§ 566 e Mitteilung des Eigentumsübergangs durch den Vermieter
§ 567 a Veräußerung oder Belastung vor der Überlassung des Wohnraums
§ 563 a Fortsetzung mit überlebenden Mietern
§ 567 Belastung des Wohnraums durch den Vermieter
§ 566 a Mietsicherheit
§ 563 Eintrittsrecht bei Tod des Mieters
§ 565 Gewerbliche Weitervermietung
§ 567 b Weiterveräußerung oder Belastung durch Erwerber
§ 566 c Vereinbarung zwischen Mieter und Vermieter über die Miete
§ 564 Fortsetzung des Mietverhältnisses mit dem Erben, außerordentliche Kündigung
§ 566 b Vorausverfügung über die Miete
§ 566 d Aufrechnung durch den Mieter
§ 566 Kauf bricht nicht Miete
§ 563 b Haftung bei Eintritt oder Fortsetzung
Kapitel 4 Wechsel der Vertragsparteien
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§ 566 e Mitteilung des Eigentumsübergangs durch den Vermieter
§ 567 a Veräußerung oder Belastung vor der Überlassung des Wohnraums
§ 563 a Fortsetzung mit überlebenden Mietern
§ 567 Belastung des Wohnraums durch den Vermieter
§ 566 a Mietsicherheit
§ 563 Eintrittsrecht bei Tod des Mieters
§ 565 Gewerbliche Weitervermietung
§ 567 b Weiterveräußerung oder Belastung durch Erwerber
§ 566 c Vereinbarung zwischen Mieter und Vermieter über die Miete
§ 564 Fortsetzung des Mietverhältnisses mit dem Erben, außerordentliche Kündigung
§ 566 b Vorausverfügung über die Miete
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§ 563 b Haftung bei Eintritt oder Fortsetzung