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An das

Familiengericht

...

 

 

In dem Verfahren

 

der

...                                                                                                                   – Antragstellerin –

Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte ...

 

gegen

 

 

Herrn

...                                                                                                                   Antragsgegner

Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte ...

 



Az.
...

 

zeige ich an, dass ich den Antragsgegner vertrete.

 



Im Termin zur mündlichen Verhandlung werde ich beantragen

den Antrag abzuweisen.

Außerdem beantrage ich

meinem Mandanten Verfahrenskostenhilfe zu bewilligen und ihm den Unterzeichnenden als Rechtsanwalt beizuordnen.



Begründung

Die Antragstellerin hat keinen Anspruch auf Zahlung des geltend gemachten Betrags.

Der Antrag kann aus rechtlichen Gründen keinen Erfolg haben.

Ein familienrechtlicher Ausgleichsanspruch ist ausgeschlossen, wenn Sozialleistungen bezogen werden. Dem Antragsgegner ist bekannt, dass die Antragstellerin zumindest entsprechende Anträge gestellt hat. Es handelt sich um Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz und dem SGB ....

Der Antrag ist zudem abzuweisen, da die Antragstellerin es selbst zu verantworten hat, dass der Sohn erst im Dezember zum Vater gewechselt ist. Bereits im Mai erklärte der Antragsgegner seine Bereitschaft das gemeinsame Kind aufzunehmen und zu versorgen. Im Einzelnen ist hierzu auszuführen: ....

Hilfsweise bestreitet der Antragsgegner die Höhe der geltend gemachten Aufwendungen. Die Antragstellerin wendete nur geringe Beträge für die Versorgung des Sohnes auf. Sie kann nicht mehr Barunterhalt verlangen, als sie selbst aufgewandt hat, wozu auszuführen ist: ....

Mit dem geltend gemachten Anspruch kann sie nur Aufwendungsersatz verlangen.

Außerdem ist der Antragsgegner nicht leistungsfähig. Nach den hier anzulegenden unterhaltsrechtlichen Kriterien ergibt sich: ....

Hilfsweise ist der eingeklagte Zinsanspruch in dieser Form zu bezweifeln. Ein eventueller familienrechtlicher Ausgleichsanspruch muss separat gemahnt werden. Die im Übrigen bestrittene Aufforderung zur Zahlung des Unterhalts ist nicht ausreichend.

Der Antragsgegner ist nicht in der Lage, die Verfahrenskosten zu tragen und die Verteidigung gegen den Antrag hat hinreichende Aussicht auf Erfolg. Im Übrigen wird auf die beigefügte Erklärung zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen Bezug genommen.

 

...

Rechtsanwältin/
Rechtsanwalt