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Unberechtigte Verfügungen

Autor: Kottke Die übliche Vollmacht, die ein Ehegatte dem anderen über sein Konto erteilt, befähigt den Vollmachtsnehmer über das Konto zu verfügen. Hier besteht die Gefahr, dass die Abhebungen und Überweisungen in einem Umfang erfolgen, die der kontoinhabende Ehegatte nicht billigt. Zu unterscheiden ist zwischen der gegenüber der Bank (Außenverhältnis) erteilten Vollmacht gegenüber dem anderen Ehegatten (Innenverhältnis) erteilten Vollmacht Zur Klärung der Frage, ob Ausgleichsansprüche des kontoinhabenden Ehepartners aufgrund unberechtigter Verfügungen bestehen, ist zwischen Verfügungen vor der Trennung und nach der Trennung zu unterscheiden (BGH FamRZ 1988, 476; FamRZ 1989, 834; OLG Karlsruhe FamRZ 1990, 629; OLG Karlsruhe 1990, 629). Dieser Auffassung liegt der Gedanke zugrunde, dass mit der Trennung der Ehegatten das besondere Vertrauensverhältnis, das Grundlage für die Errichtung des Gemeinschaftskontos war, in aller Regel entfällt und die Geschäftsgrundlage [...]
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