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Autor: Krause Bei Verfahrenswerten und Gebühren entstehen keine Besonderheiten. Die Verfahrenswerte richten sich regelmäßig nach dem Wert des geltend gemachten Anspruchs. Bei dinglicher Rückgewähr gilt, dass der Wert des zurückzugewährenden Gegenstands und der Zug um Zug zu leistende Ausgleich nicht zusammengerechnet werden, sondern nur der Wert des Grundstücks herangezogen wird. Für die Anwaltsvergütung bestehen keine [...]
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