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Autor: Krause Der Anspruch der Schwiegereltern wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage entsteht mit Scheitern der Ehe des Kindes mit dem Schwiegerkind (BGH, FamRZ 2016, 457). Abgestellt wird dazu darauf, wann sich das Kind und das Schwiegerkind endgültig getrennt haben und die Schwiegereltern davon Kenntnis erlangt haben bzw. ohne grobe Fahrlässigkeit erlangt haben müssten (OLG Bremen, Beschl. v. 12.07.2017 - 4 U 1/17, FamRZ 2018, 225). Der Anspruch des Schwiegerkindes entsteht frühestens mit der Trennung der Ehegatten. Es sind jedoch weitere Fälligkeitsmomente, wie z.B. die Beendigung des Leihverhältnisses zu beachten, wenn Ansprüche in Verbindung mit der unentgeltlichen Überlassung der Ehewohnung geltend gemacht werden. Das Gesetz zur Änderung des Erb- und Verjährungsrechts vom 24.09.2009 hat die 30-jährige Sonderverjährung für familien- und erbrechtliche Ansprüche mit Wirkung vom 01.01.2010 aufgehoben und das Verjährungsrecht des Familien- und Erbrechts mit [...]
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