Nur für Altverfahren (dazu) (>Neues Recht: die §§ 606 bis 661 ZPO werden aufgehoben, Art.29 Nr.15 FGG-RG) (>Verfahrensfragen / >Rechtsmittel) 1. In welcher Form wird entschieden? a. In einer abgetrennten ZPO-Sache: Durch Schluss-Urteil. Bei Anträgen für den Fall der Scheidung ist nach Rechtskraft der Scheidung der Tenor datumsmäßig zu konkretisieren, Zöller[26.] 628 ZPO R.19. b. In einer FGG-Sache: str.: a) Beschluss, OLG Hamm FamRZ 1980,702, Scholz/Stein M R.62; b) "i.d.R." Beschluss, OLG Köln FamRZ 1995,312; c) Urteil, selbst wenn wegen Erledigung der Hauptsache nur noch über die Kosten zu entscheiden ist, Rahm/ Künkel IX R.329; stets Schluss-Urteil, OLG Naumburg FamRZ 2003,1192 LS = DRsp 2004/15017 LS. 2. Kostenentscheidung? a. Fällt überhaupt eine an? Für die nachträglich entschiedene Sache ergeht eine eigenständige Kostenentscheidung, Zöller[26.] 93a ZPO R.3 ("die weiteren Kosten ..."). b. Wie wird entschieden? -->Dazu. 3. [...]