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(>Ist die Hausmann-Rolle anzuerkennen?) 1. Hat er das Taschengeld einzusetzen? Inwieweit ein Unterhaltsschuldner zur Abführung (ggf. fiktiven) Taschengelds (dazu) zu Zwecken des Unterhalts verpflichtet ist, ist generell streitig (dazu). 2. Hat er das Wirtschaftsgeld einzusetzen? a. Wenn der Hausmann wieder verheiratet ist: Das Wirtschaftsgeld (dazu) darf nicht für den Unterhalt von Kindern aus früherer Ehe eingesetzt werden (da nur eine treuhänderische Überlassung für die Bedürfnisse der neuen Familie vorliegt), BGH DRsp 1992/3845 = FamRZ 1986,668 = NJW 1986,1869. Aber faktisch (dazu) kommt es zu einer Anrechnung von Familienunterhalt. b. Bei nichtehelicher Gemeinschaft: Grds. nein (dazu), da hier zur Leistung von Wirtschaftsgeld keine gesetzliche Verpflichtung besteht, OLG Nürnberg DRsp 2007/22681 = FamRZ 2008,436. [...]
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