Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
(Ist die Rolle hinzunehmen: >Bei neuer Ehe? / >Bei nichtehelicher Beziehung? / >Ohne Kinder?) (Bei Konkurrenz mit geschiedenem Ehegatten: >Bei Dreiteilung) 2. Arbeitspflicht auch zugunsten nachrangiger Gläubiger? 1. Wenn die Gläubiger gleichrangig sind (dazu): Welche Obliegenheit hat der anerkannte Hausmann gegenüber Unterhaltsgläubigern, die mit dem betreuten neuen Kind gleichrangig sind (d.h. früheren minderjährigen Kindern)? a. Ist S von jeder Erwerbstätigkeit befreit? Die Regeln für G über die Befreiung von der Erwerbsobliegenheit nach § 1570 BGB (dazu) gelten nicht analog für S, OLG Koblenz DRsp 2000/6690. Die Unzumutbarkeit einer Nebentätigkeit (dazu) oder einer Fremdbetreuung müsste daher auch bei Betreuung von Kleinkindern konkret festgestellt werden, OLG Hamm DRsp 2007/4812, vgl. OLG Koblenz DRsp 1992/9410 = FamRZ 1989,286. Der Bezug von Leistungen nach dem BEEG in der neuen Beziehung wirkt befreiend (dazu), OLG Frankfurt DRsp 2014/2585 = FamRZ [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen