(Ist die Rolle hinzunehmen: >Bei neuer Ehe? / >Bei nichtehelicher Beziehung? / >Ohne Kinder?) (Bei Konkurrenz mit geschiedenem Ehegatten: >Bei Dreiteilung) 2. Arbeitspflicht auch zugunsten nachrangiger Gläubiger? 1. Wenn die Gläubiger gleichrangig sind (dazu): Welche Obliegenheit hat der anerkannte Hausmann gegenüber Unterhaltsgläubigern, die mit dem betreuten neuen Kind gleichrangig sind (d.h. früheren minderjährigen Kindern)? a. Ist S von jeder Erwerbstätigkeit befreit? Die Regeln für G über die Befreiung von der Erwerbsobliegenheit nach § 1570 BGB (dazu) gelten nicht analog für S, OLG Koblenz DRsp 2000/6690. Die Unzumutbarkeit einer Nebentätigkeit (dazu) oder einer Fremdbetreuung müsste daher auch bei Betreuung von Kleinkindern konkret festgestellt werden, OLG Hamm DRsp 2007/4812, vgl. OLG Koblenz DRsp 1992/9410 = FamRZ 1989,286. Der Bezug von Leistungen nach dem BEEG in der neuen Beziehung wirkt befreiend (dazu), OLG Frankfurt DRsp 2014/2585 = FamRZ [...]