Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
(>Kombinierbar mit Aufwendungspauschalen?) 2. In welcher Höhe? 1. Kann bei Einkünften ein pauschaler Bonus bewilligt werden? a. Grundlagen: (a) Ist ein Erwerbstätigenbonus zulässig? Ein pauschaler bereinigender Abzug vom Einkommen aus Erwerbstätigkeit (dazu) ist eine nach h.M. (dazu) zugelassene Ausnahme vom Halbteilungsgrundsatz, BGH DRsp 2010/23363 = NJW 2011,303 = FamRZ 2011,192 [25]. Dem Erwerbstätigen muss ein die Hälfte des verteilungsfähigen Einkommens maßvoll übersteigender Betrag verbleiben, BGH FamRZ 1991,1414 = NJW-RR 1991,1346. Bei Unterhalt aus Erwerbseinkünften wird ein Bonus abgezogen als pauschaler Ausgleich für nicht eindeutig bezifferbare oder abgrenzbare Mehraufwendungen und als Arbeitsanreiz (für G ebenso wie für S), BGH DRsp 2004/3715 = FamRZ 1991,30, BGH DRsp 2019/17654 = NJW 2020,238 = FamRZ 2020,171 [18]. Dies gilt auch dann, wenn der Erwerbsanreiz allein G zugutekommt (weil S nicht erwerbstätig ist), BGH DRsp 2019/17654 = NJW 2020,238 = [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen