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Auf welcher Rechtsgrundlage beruht der Ausgleich? (ab dem 1.1.2008) Der Ausgleich ist jetzt insgesamt gesetzlich geregelt (§ 1612b BGB >dazu). Er geht davon aus, dass das Kindergeld zweckgebunden in vollem Umfang für das Kind eingesetzt wird (und sonst an dieses auszukehren ist >dazu), um dessen Bar- und ggf. Betreuungsbedarf (dann zu gleichen Teilen) abzudecken, Scholz FamRZ 2007,2024. [...]
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