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(Höhe des BKB: >Jeweilige Düsseldorfer Tabelle, dort die rechte Spalte) 3. Wie wäre mit einem BKB zu arbeiten? 1. Worum geht es? Der BKB soll sicherstellen, dass der eigene Bedarf von S ausreichend berücksichtigt wird und das Einkommen von S ausgewogen verteilt wird, Anm. DT (dazu) (A.6). 2. Ist ein BKB überhaupt anzuwenden? str.: a) Stets ja: OLG Düsseldorf FamRZ 1999,1165, OLG Schleswig NJW-RR 2001,363. Dies gilt auch über den 1.1.2008 hinaus, Klinkhammer FF 2007,14, ebenso viele Leitlinien (dazu) (11.2), s.u.. b) Stets nein: Leitlinien (dazu) Braunschweig 1/24 (11.2), Frankfurt 1/24 (11.), Oldenburg 1/24 (11.2), Naumburg 1/24 (Vorwort und Anhang 1). c) Nein, wenn dem Kind durch G der Vorrang eingeräumt wurde, OLG Hamm DRsp 1999/4756 = NJW 1998,3128 = FamRZ 1999,878 unter Bezug auf BGH DRsp 1997/4444 = FamRZ 1997,806 = NJW 1997,1919. d) Nein, wenn sonst das Existenzminimum (dazu) des Kindes unterschritten würde, OLG Stuttgart DRsp 2000/4218 = FamRZ 2000,376, OLG [...]
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