Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
(>Beim Trennungsunterhalt / >Bei nichtehelichen Eltern / >Bei Kindern / >Prozessuales) (>§ 1578 im Kontext) 1. Grundsätze: a. Anspruchsgrundlage: (a) Nach Ehe: (aa) Gesetzeslage: "Zum Lebensbedarf gehören auch die Kosten einer angemessenen Versicherung für den Fall der Krankheit und der Pflegebedürftigkeit sowie die Kosten einer Schul- oder Berufsausbildung, einer Fortbildung oder einer Umschulung nach den §§ 1574, 1575" (§ 1578 II BGB). (ab) Bedeutung: Ab der Rechtskraft der Scheidung kann G grds. Vorsorgeunterhalt verlangen (eine Mitversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung endet mit der Rechtskraft der Scheidung >dazu). § 1578 II BGB gilt auch für die Pflegeversicherung nach dem SGB XI, Gutdeutsch FamRZ 1994,878, OLG Schleswig DRsp 1996/3427 = FamRZ 1996,217. (>Ausbildungskosten) (b) Nach Lebenspartnerschaft: Ebenso (§ 16 LPartG >Text i.V.m. § 1578 II BGB). b. Kann hier KVU beansprucht werden? (a) Neben Elementarunterhalt: [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen