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Nur für Altverfahren (dazu) (-->Neues Recht) (-->Ablauf in FGG-Verfahren) 4. Terminierung / 5. Im Termin 1. Wodurch wird das Gericht befasst? a. Auf welchem Wege? Durch Eingang einer Klageschrift. b. Wer kann eine Klage einreichen? Elternteile, Kinder oder ggf. auch Dritte. Wenn das Kind klagt, ist für das Kind häufig das Jugendamt als Beistand tätig (dazu). Ein Anwalt ist beim Familiengericht nicht vorgeschrieben (dazu). Ggf. muss vorher ein Ergänzungspfleger bestellt werden (dazu). c. Was kann mit der Klage begehrt werden? Grds. Feststellung hinsichtlich der Vaterschaft (dazu) - auch bei Anfechtung (dazu) -, ggf. verbunden mit einem Unterhaltsantrag (dazu) oder auch einem Antrag auf einstweilige Anordnung wegen des Unterhalts (dazu). Häufig wird PKH beantragt (dazu). Für das Verfahren kann ggf. ein Prozesskostenvorschuss verlangt werden (dazu). d. Sind Eilanträge zulässig? Hinsichtlich der Kindschaft selbst nicht, aber ggf. wegen Unterhalt (dazu). 2. Erste Prüfung [...]
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