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Gesetzliche Empfängniszeit: Tabellen:      

(Ki/61)
Autor: Brückel

(>Welche Vermutung gilt insoweit?)

Tabellen für den vor der Geburt liegenden Zeitraum der Empfängniszeit (ggf. im Vorjahr!)

 = 300 bis 181 Tage vor der Geburt (§ 1600d III BGB >dazu):

-Bei Geburtstagen in normalen Jahren (mit 365 Tagen):

Geburtstag in den Monaten:

-Januar bis März

-April bis Juni

-Juli bis September

-Oktober bis Dezember

-Bei Geburtstagen in Schaltjahren (mit 366 Tagen; Jahreszahl durch 4 teilbar):

Geburtstag in den Monaten:

-Januar bis März

-April bis Juni

-Juli bis September

-Oktober bis Dezember

Hinweis: Um die Tabellen übersichtlich zu halten, wurde hier auf eine Auflistung derjenigen Tage

verzichtet, bei denen kein Monatssprung in Frage steht (vgl. ansonsten die Liste für sämtliche Tage, FamRZ 1998,1349). Der Empfängniszeitraum ist leicht wie folgt zu interpolieren:

Beispiel (das Kind ist geboren am 16.1. eines Nicht-Schaltjahrs):

1) Die Angabe in der Tabelle (hier: normales Jahr Januar >dazu) unmittelbar vor dem 16.1. lautet: "11.1. >  17.3. bis 14.7.".

2) Die Differenz zwischen der Tabellenangabe (11.1.) und dem Geburtstag (16.1.) beträgt: 16 - 11 = 5; der tatsächliche Geburtstag liegt also 5 Tage später als die Tabellen-Angaben.

3) Also liegt auch der Empfängniszeitraum 5 Tage später. Also: 17.3. plus 5 = 22.3. sowie 14.7. plus 5 = 19.7.. Daher gilt für den 16.1. der Empfängnis-Zeitraum vom 22.3. bis 19.7. (des Vorjahres!).