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(>Formalien und Zeiten / >Zustimmung der Mutter) 1. Ist die Zustimmung des Kindes erforderlich? a. Gesetzeslage: "Die Anerkennung bedarf auch der Zustimmung des Kindes, wenn der Mutter insoweit die elterliche Sorge nicht zusteht" (§ 1595 II BGB). b. Bedeutung: (a) Grundsatz: Die Zustimmung des minderjährigen Kindes ist grds. nicht erforderlich. Die Mutter muss nicht im eigenen Namen und außerdem im Namen des Kindes zustimmen, LG Halle FamRZ 2010,744. Dadurch, dass das unter der Sorge der Mutter stehende Kind übergangen wird, ist eine verkappte Adoption durch Anerkennung möglich, vgl. noch Palandt[65.] 1595 R.1. (b) Ausnahme: Das Kind muss dann zustimmen, wenn die Mutter nicht befugt ist, das Kind hinsichtlich der Zustimmung zur Anerkennung zu vertreten. Dies ist z.B. der Fall, wenn das Kind volljährig ist oder die Mutter selbst noch minderjährig ist (dazu), LG Halle FamRZ 2010,744. Nur wenn das Kind volljährig ist oder wenn die Mutter tot oder für tot [...]
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