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(Güterrecht / Hauptmenü ) (>Steuerfragen beim Ausgleich) 1. Allgemeine Literaturhinweise: vgl. Palandt[75.] 1378 R.2, BFH DRsp 2002/10043 = NJW 2002,2974, Wellkamp FuR 2003,197, Herrmann/ Grobshäuser FPR 2005,146, Münch FamRB 2007,281, v.Oertzen/ Schienke-Ohletz FPR 2012,103, Tiedtke/ Szczesny FPR 2012,107, Klein FPR 2012,324. Bei Gütergemeinschaft: >Dazu. Zur Vermeidung ertragssteuerlicher Folgen vgl. Stein NZFam 2023,918, Weber FamRZ 2023,1682. 2. Einzelne Fragen: a. Wäre eine Ausgleichsleistung zu versteuern? (a) Zahlungen: Geldzahlungen zum Ausgleich des Zugewinns unterliegen nicht der Einkommensteuer, Görke FPR 2006,493. (b) Gegenstände: Eine Übertragung von Eigentum, das zuvor nicht vom Steuerschuldner selbst genutzt wurde, kann in der Spekulationsfrist nach § 23 EStG als Gewinnrealisierung steuerpflichtig sein, Karasek FamRZ 2002,590, vgl. Kogel FPR 2005,362, Fassnacht FamRZ 2014,1681, Schulz FamRZ 2014,1684, Borth FamRZ 2014,1687, Engels FamRZ 2023,1775. Dies [...]
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