Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
(>Aufhebung / >Feststellung) (>Altes Recht) 1. Um welche Gegenstände geht es? a. Fürsorge pp.: (a) Verfahren ab 1.9.2009 (dazu): Die §§ 606 bis 661 ZPO wurden für Neuverfahren zum 1.9.2009 aufgehoben (Art.29 Nr.15 FGG-RG). Der Gegenstand entfällt daher hier. (b) Früher: >Dazu. b. Lebensgestaltung: Die Partner sind außerdem zur gemeinsamen Lebensgestaltung verpflichtet (§ 2 S.1 LPartG >Text), und tragen füreinander Verantwortung (§ 2 S.2 LPartG). Dies beinhaltet gegenseitige Rücksichtnahme, BT-Drs.14/4550 S.16. Das Gesetz unterstellt eine gemeinsame Haushaltsführung, Schwab FamRZ 2001,391. 2. Verfahrensfragen: a. Ab 1.9.2009 (dazu): In Betracht kommt eine "Sonstige Lebenspartnerschaftssache" nach § 269 II Nr.2 FamFG (dazu); eine dem bisherigen § 661 I Nr.3 ZPO (s.o.) entsprechende Vorschrift ist im FamFG nicht mehr vorgesehen, BT-Drs.16/6308 S.263. b. Früher: >Dazu. [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen