(>Aufhebung / >Feststellung) (>Altes Recht) 1. Um welche Gegenstände geht es? a. Fürsorge pp.: (a) Verfahren ab 1.9.2009 (dazu): Die §§ 606 bis 661 ZPO wurden für Neuverfahren zum 1.9.2009 aufgehoben (Art.29 Nr.15 FGG-RG). Der Gegenstand entfällt daher hier. (b) Früher: >Dazu. b. Lebensgestaltung: Die Partner sind außerdem zur gemeinsamen Lebensgestaltung verpflichtet (§ 2 S.1 LPartG >Text), und tragen füreinander Verantwortung (§ 2 S.2 LPartG). Dies beinhaltet gegenseitige Rücksichtnahme, BT-Drs.14/4550 S.16. Das Gesetz unterstellt eine gemeinsame Haushaltsführung, Schwab FamRZ 2001,391. 2. Verfahrensfragen: a. Ab 1.9.2009 (dazu): In Betracht kommt eine "Sonstige Lebenspartnerschaftssache" nach § 269 II Nr.2 FamFG (dazu); eine dem bisherigen § 661 I Nr.3 ZPO (s.o.) entsprechende Vorschrift ist im FamFG nicht mehr vorgesehen, BT-Drs.16/6308 S.263. b. Früher: >Dazu. [...]