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Lexikon des Unterhaltsrechts
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Eheliche Lebensverhältnisse (§ 1578 Abs. 1 BGB)
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Eheliche Lebensverhältnisse (§ 1578 Abs. 1 BGB)
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Maßgebende Einkünfte und Belastungen
Maßgebender Zeitpunkt
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Weiterführende Literatur: Eheliche Lebensverhältnisse
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Grundlage für die Berechnung
Für Bemessung der ehelichen Lebensverhältnisse anzulegender Maßstab
Nur ausnahmsweise konkrete Bedarfsbemessung
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Feststellung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse
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Für Bemessung der ehelichen Lebensverhältnisse anzulegender Maßstab
Nur ausnahmsweise konkrete Bedarfsbemessung
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