Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
In Einzelfällen können besondere Umstände unabhängig von rein wirtschaftlichen Kriterien oder schuldhaftem Verhalten grobe Unbilligkeit begründen. Beruht die unterschiedliche Höhe der beiderseits erworbenen Versorgungsanrechte im Wesentlichen auf erworbenen Kindererziehungszeiten, rechtfertigt dies allein noch nicht den Ausschluss des VA (BGH, FamRZ 2007, 1966; OLG Köln, FamRZ 2012, 1147; OLG Stuttgart, FamRZ 2012, 311; OLG Celle, FamRZ 2010, 471; OLG Celle, FamRZ 2008, 997, 998; OLG Oldenburg, FamRZ 2008, 1866; OLG Brandenburg, FamRZ 2007, 738). Die Benachteiligung des betreuenden Elternteils wird gewöhnlich durch den ihm zustehenden Unterhaltsanspruch i.V.m. Altersvorsorgeunterhalt gem. § 1570 BGB ausgeglichen. Selbst wenn dies an der unterhaltsrechtlichen Leistungsunfähigkeit des anderen Ehegatten scheitert, wird dadurch der VA nicht grob unbillig; denn in diesem Fall ist auch der leistungsunfähige Ehegatte nicht in der Lage, in nennenswertem Umfang für sich selbst [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen