Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Der Ausschluss nach § 18 VersAusglG knüpft an die Höhe des Ausgleichswerts eines auszugleichenden Anrechts an. Es sind zwei Fallgestaltungen zu unterscheiden, die in einer zwingenden Stufenfolge (BGH, FamRZ 2012, 192; OLG Jena v. 29.07.2010 – 1 UF 179/10, FamRZ 2011, 38) zu prüfen sind: 1. geringe Differenz beiderseitiger Anrechte gleicher Art (§ 18 Abs. 1 VersAusglG), 2. geringer Ausgleichswert einzelner Anrechte (§ 18 Abs. 2 [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen