Schriftsatzmuster
Die Zustellung des Scheidungsantrags kann bereits vor Einzahlung des Vorschusses erfolgen, soweit eine Verzögerung dem Antragsteller einen nicht oder nur schwer zu ersetzenden Schaden bringen kann, § 15 Nr. 3 Buchst. b) FamGKG. Dazu dürfte auch zu zählen sein, wenn der Ablauf der Dreijahresfrist in Frage steht. Einer näheren Begründung des Antrags bedarf es nicht. Eine Frist für die Antragstellung besteht [...]