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Das Kostenrechtsänderungsgesetz (KostRÄG 2021) wurde am 29.12.2020 im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl I, 3229) und ist am 01.01.2021 in Kraft getreten. Die Übergangsvorschrift aus § 60 RVG ist bereits am Tag nach der Verkündung in Kraft getreten (Art. 13 Abs. 1 KostRÄG [...]
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