Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Die auf wiederkehrende Leistungen gerichteten Unterhaltsverfahren sind Familienstreitsachen nach § 112 Nr. 1 FamFG. Für sie gelten gem. § 113 Abs. 1 Satz 1 FamFG u.a. die Kostenbestimmungen der §§ 80–85 FamFG nicht. Das Gesetz enthält in § 243 FamFG eine separate Vorschrift zur Kostenregelung. Danach entscheidet das Familiengericht abweichend von den Vorschriften der ZPO über die Kostenverteilung nach billigem Ermessen. Die Regelung enthält eine Aufzählung von Kriterien, die das Gericht bei seiner Entscheidung zu berücksichtigen hat. Durch die Formulierung „insbesondere“ wird deutlich, dass es sich hierbei nicht um einen abschließenden Katalog handelt (Zimmermann, FamRZ 2009, 377, 378). Aus der Praxis ist bekannt, dass der in Nr. 1 genannte Umstand, das Verhältnis von Obsiegen und Unterliegen der Beteiligten, einschließlich der Dauer der Unterhaltsverpflichtung, als wesentlichstes Kriterium für die Kostenentscheidung angesehen [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen