Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Handelt es sich um ein privilegiert volljähriges Kind, so steht dem Elternteil allein der notwendige Selbstbehalt wie gegenüber einem minderjährigen Kind zu (vgl. Anm. A.5 der Düsseldorfer Tabelle und zumeist Nr. 21.2 der Unterhaltsleitlinien). Bis zum 31.12.2007 betrug der notwendige Selbstbehalt bei Erwerbstätigen in den alten Bundesländern 890 €–900 € und in den neuen Bundesländern 820 €; bei Nichterwerbstätigen in den alten Bundesländern 770 € und in den neuen Bundesländern 710 €). Zum 01.01.2008 ist die Differenzierung zwischen Ost- und Westdeutschland zugunsten eines einheitlichen Selbstbehalts von 900 € für erwerbstätige bzw. von 770 € für nichterwerbstätige Eltern aufgegeben worden. Darin sind Wohnbedarfskosten von 360 € (ohne Differenzierung zwischen Erwerbstätigen/Nichterwerbstätigen) enthalten. Die Unterhaltstabellen zum 01.01.2010 haben daran nichts geändert. Nahezu bundeseinheitlich ist der Selbstbehalt ab dem [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen