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Ist ein Elternteil leistungsunfähig, stellt sich die Frage nach der Verletzung seiner Erwerbsobliegenheit. Zunächst ist zu bestimmen, ob der Elternteil einer gesteigerten Erwerbsobliegenheit gem. § 1603 Abs. 2 Satz 2 BGB unterliegt, was im Verhältnis zu den privilegiert volljährigen Kindern der Fall ist, oder ob die allgemeine Erwerbsobliegenheit aus § 1603 Abs. 1 BGB besteht, was gegenüber den übrigen (nicht privilegierten) volljährigen Kindern der Fall ist. Wird sodann ein Verstoß gegen die Erwerbsobliegenheit festgestellt, ist zu überprüfen, ob dies allein bei der Leistungsfähigkeit des Elternteils oder bereits bei der Ermittlung des Bedarfs des Volljährigen zu berücksichtigen ist. Es ist streng zwischen der Ebene der Bedarfsermittlung und der Ebene der Leistungsfähigkeit zu [...]
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