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Auch in Fällen, in denen Dritte Unterhaltsansprüche gegen den Ehegatten geltend machen, der über Einkommen verfügt, spielt der Familienunterhalt eine Rolle. Macht ein Kind, ein früherer Ehegatte oder ein Elternteil (Elternunterhalt) Unterhalt gegen den Ehegatten geltend, der über ein (ausreichendes) Einkommen verfügt und daher auf den ersten Blick unterhaltsrechtlich leistungsfähig ist, so sind Fallgestaltungen denkbar, in denen dieser Ehegatte sich auf den Familienunterhaltsanspruch seines (jetzigen) Ehegatten quasi als „Abzugsposten“ beruft, um seine unterhaltsrechtliche Leistungsfähigkeit zu verringern. Die praktische Bedeutung dieser Fälle aus dem Elternunterhalt ist aber seit dem Inkrafttreten des Angehörigen-Entlastungsgesetzes zum 01.01.2020 (Gesetz v. 10.12.2019, BGBl I, 2135) erheblich zurückgegangen. Ab 01.01.2020 wird auf das Einkommen von Kindern pflegebedürftiger Eltern erst ab einem Jahreseinkommen von mehr als 100.000 € (je [...]
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