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Mit Wirkung zum 01.01.2020 ist das Gesetz zur Entlastung unterhaltsverpflichteter Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe vom 10.12.2019 (BGBl I, 2135), das sogenannte Angehörigen-Entlastungsgesetz, in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist es, die Angehörigen pflegebedürftiger Menschen finanziell zu entlasten, indem der Forderungsübergang bei Leistungen nach dem SGB XII eingeschränkt wird. Durch die gesetzlichen Neuregelungen verändert sich nicht nur das öffentlichen Leistungsrecht, sondern auch der zivilrechtliche Anspruch auf Elternunterhalt grundlegend. Seit Inkrafttreten des Gesetzes spielt der Elternunterhalt in der familienrechtlichen Praxis keine Rolle mehr, da der Anwendungsbereich stark eingeschränkt ist. Ab dem 01.01.2020 gehen Unterhaltsansprüche sozialhilfebeziehender Personen gegen Unterhaltspflichtige mit steuerbaren Einkünften von nicht mehr als 100.000 € brutto im Jahr nicht mehr auf den Sozialhilfeträger über (§ 94 Abs. 1a SGB [...]
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