Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Das mietfreie Wohnen in der Eigentumswohnung oder im Eigenheim ist nach ständiger Rechtsprechung ein Gebrauchsvorteil und damit als Vermögensnutzung nach § 100 BGB dem unterhaltsrechtlich relevanten Einkommen hinzuzurechnen, soweit die ersparte Miete die Grundstückskosten übersteigt. Die Differenz zwischen dem anzusetzenden Mietwert und den tatsächlichen abzugsfähigen Kosten für das Haus bzw. die Wohnung bestimmen also den unterhaltsrechtlich zu berücksichtigenden Mietwert. Der Wohnvorteil kann auf beiden Seiten eines Unterhaltsrechtsverhältnisses Bedeutung erlangen. Beim Unterhaltspflichtigen erhöht die notwendige Zurechnung mietfreien Wohnens die Leistungsfähigkeit, beim Unterhaltsberechtigten mindert das mietfreie Wohnen dessen Bedürftigkeit. Voraussetzung ist, dass der Beteiligte den Wohnraum als Allein- oder Miteigentümer, als Nießbrauchsberechtigter oder aufgrund eines unentgeltlichen dinglichen oder schuldrechtlichen Wohnrechts bewohnt (BGH, FamRZ 2010, 1633; [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen