Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Nach Inkrafttreten des neuen Unterhaltsrechts gab es starke Tendenzen, die neuen Strukturen des Gesetzes deutlich zu relativieren – wenn nicht gar weitestgehend zu ignorieren – und das bisherige Altersphasenmodell in abgeschwächter Form als „modifiziertes Altersphasenmodell“ ins neue Recht hinüberzuretten. In ständiger Rechtsprechung hat der BGH ein Altersphasenmodell für das neue Recht – auch in modifizierter Form – eindeutig abgelehnt (BGH, Urt. v. 18.03.2009 – XII ZR 74/08, FamRZ 2009, 770; BGH, NJW 2010, 3369 m. Anm. Born = FamRZ 2010, 1880; BGH, FamRZ 2009, 1124). Der BGH stellt in seinen Entscheidungen regelmäßig klar, dass der Gesetzgeber mit der Neugestaltung des nachehelichen Betreuungsunterhalts in § 1570 BGB für Kinder ab Vollendung des dritten Lebensjahres grundsätzlich den Vorrang der persönlichen Betreuung gegenüber anderen kindgerechten Betreuungsmöglichkeiten aufgegeben hat (kritisch zur BGH-Rechtsprechung Heiderhoff, FamRZ 2012, 1604). Dies [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen