Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
In besonderen Fällen ist die Quote der Einkommensdifferenz aber nicht der richtige Ansatz für die Bemessung des Bedarfs des unterhaltsberechtigten Ehegatten. Der BGH geht jedoch davon aus, dass – letztlich abweichend von den ehelichen Lebensverhältnissen – der unterhaltsberechtigte Ehegatte immer den Mindestbedarf beanspruchen kann (BGH v. 16.12.2010 – XII ZR 50/08, FamRZ 2010, 357; BGH v. 17.02.2010 – XII ZR 140/08, FamRZ 2010, 629, Rdnr. 32 f.; siehe auch BGH v. 11.11.2015 – XII ZB 7/15, FamRZ 2016, 199). Der Ehemann hat – bereinigt um berufsbedingte Aufwendungen und den Erwerbsanreiz – ein Einkommen von 950 €, die Ehefrau von – bereinigt – 450 €. Zusammen verfügen die Ehegatten über 1.400 €. Nach dem Halbteilungsgrundsatz beträgt dann der Bedarf 700 €. Der Mindestbedarf eines nicht Erwerbstätigen beträgt jedoch beim Ehegattenunterhalt derzeit 1.200 € (2024). Folglich muss in der weiteren Berechnung mit einem Bedarf für die nicht [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen