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Mit „Krise“ ist hier gemeint, dass die Eheleute sich derzeit noch nicht endgültig trennen möchten. Ob sie weiter zusammenleben oder ob sie aus getrennten Wohnungen an ihrer ehelichen Beziehung arbeiten – sie glauben jedenfalls nicht mehr daran, dass nur der Tod ihre Ehe scheiden wird. Sie halten es nicht mehr für völlig undenkbar, dass sie sich in der Zukunft im Kreis derer wiederfinden, deren Ehe durch den Familienrichter geschieden wird. Diese Verträge haben oft folgende Besonderheit: Einerseits wird zwar für möglich gehalten, dass es eines Tages zur Scheidung kommt, so dass dieser Fall möglichst weitreichend befriedet werden soll. Andererseits ist wie beim vorsorgenden Ehevertrag noch nicht absehbar, zu welchem Zeitpunkt und in welcher Lebensphase der Eheleute der Fall eintreten würde. Drittens muss man sich das Hintertürchen der Versöhnung offenlassen. Insofern ist z.B. bei der Vereinbarung von Gütertrennung darauf hinzuweisen, dass die Partner beim weiteren [...]
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