Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Ist der vorgenannte Rahmen eingehalten, haben die Ehegatten eine weite Dispositionsfreiheit. Sie können gänzlich darauf verzichten, die beiderseitige Altersvorsorge zu vergleichen und einen Ausgleich zu schaffen („quitt sein“), einseitig verzichten, auf die Aufteilung einzelner Anwartschaften verzichten, auf den Ausgleich für bestimmte Zeiträume verzichten, nur bestimmte Anwartschaften ausgleichen, den Kapitalwert von Anwartschaften gegeneinander verrechnen, den Kapitalwert von Anwartschaften gegen Werte beim Vermögensausgleich verrechnen, Kompensationen über Unterhaltsregelungen, Einräumung eines Wohnrechts etc. schaffen und vieles mehr, der Phantasie der Ehegatten und deren Berater sind nur die o.g. Grenzen [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen