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Das Einkommen unterliegt einem progressiven Steuertarif, d.h. mit steigendem, zu versteuerndem Einkommen steigt der Steuersatz an. Mit Spitzensteuersatz oder Grenzsteuersatz wird der höchste von einer Person zu zahlende Steuersatz benannt; d.h., bei einer Reduzierung des zu versteuernden Einkommens um 1 € führt dies zu einer Steuerersparnis in Höhe dieses Spitzensteuer- bzw. Grenzsteuersatzes. Für das Kalenderjahr 2023 kommt für M der Grenzsteuersatz von 42 % zur Anwendung. Kann M ihr Einkommen um 100 € senken, etwa, weil in 2023 weitere Betriebsausgaben i.H.v. 100 € anfallen, spart sie 42 € Einkommensteuern (ohne Berücksichtigung von etwaigem Solidaritätszuschlag und etwaiger Kirchensteuer). Der Grenzsteuersatz von 42 % beginnt bei einem zu versteuernden Einkommen von 62.810 € (Stand: Juni 2023). Jeder über einem Betrag von 62.810 € liegende Euro wird mit 42 % besteuert, so dass jeder Euro mit 42 Cent Einkommensteuern (ohne Solidaritätszuschlag [...]
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