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Auch in Zugewinnausgleichsangelegenheiten hat es sich als hilfreich erwiesen, dem Mandanten bereits aus Anlass der Terminsvereinbarung oder -bestätigung ein Merkblatt zur Verfügung zu stellen, aus dem sich alle Unterlagen ergeben, die zur zweckentsprechenden Mandatsbearbeitung erforderlich sind. Dies betrifft sowohl den Zugewinnausgleich aus Anlass einer Ehescheidung (siehe im Einzelnen Teil 8/5.1) als auch den vorzeitigen Zugewinnausgleich (siehe Teil 8/5.1.8). Das hier vorgeschlagene Mandantenmerkblatt eignet sich sowohl zur Vorbereitung des ersten Mandantengesprächs als auch zur weiteren Informationserfassung im Verlauf der späteren Mandatsbearbeitung. Gleichzeitig dient es ggf. auch als Checkliste für den bearbeitenden Anwalt. Soweit bereits gerichtliche Entscheidungen zum Zugewinnausgleich vorliegen, sei es aus einem vorangegangenen oder aber im Rahmen eines anhängigen Verfahrens, ist es unerlässlich, sich hierüber zeitnah zu informieren, um sich hiermit in geeigneter [...]
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