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Besonders in unterhaltsrechtlichen Angelegenheiten hat es sich als äußerst hilfreich erwiesen, dem Mandanten bereits aus Anlass der Terminvereinbarung oder -bestätigung ein Merkblatt zur Verfügung zu stellen, aus dem sich alle Unterlagen ergeben, die zur zweckentsprechenden Mandatsbearbeitung erforderlich sind. Das hier vorgeschlagene Mandantenmerkblatt eignet sich sowohl zur Vorbereitung des ersten Mandantengesprächs als auch zur weiteren Informationserfassung im Verlauf der späteren Mandatsbearbeitung. Gleichzeitig dient es ggf. auch als Checkliste für den bearbeitenden Anwalt. Soweit bereits gerichtliche Entscheidungen zum Unterhalt vorliegen, sei es aus vorangegangenen oder aber im Rahmen eines anhängigen Verfahrens, ist es unerlässlich, sich hierüber zeitnah zu informieren, um sich hiermit in geeigneter Weise auseinandersetzen zu können. Gerichtliche Endentscheidungen sind ggf. auf ihre Abänderbarkeit nach § 238 FamFG zu prüfen (siehe Teil 7/6.2 f.). Auch kann im [...]
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