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Die obigen Ausführungen zur Verpflichtung zum Auszug eines Ehegatten, zu verbotener Eigenmacht und Wohnungszuweisung bei der Mietwohnung gelten im Fall einer selbst bewohnten eigenen Immobilie in gleicher Art und Weise. Es macht keinen Unterschied, ob beide oder auch nur ein Ehegatte Eigentum oder eine sonstige dingliche Wohnberechtigung an der Ehewohnung haben. Siehe dazu also oben Teil [...]
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