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Auch wenn der Mediator selbst Rechtsanwalt ist, tut er gut daran, in der Mediation keine rechtlichen Würdigungen abzugeben. Soweit es nur um Auskünfte über rechtliche Fakten geht (z.B. gemeinsamer Blick in die Düsseldorfer Tabelle), mag das vertretbar sein. Mediation ist eben nur Gesprächsleitung, keine Rechtsberatung (siehe Kapitel 18.A.4). Bei einer Unterhaltsberechnung beispielsweise ist es nicht Aufgabe des Mediators, zu entscheiden, welche Abzüge bei der Einkommensermittlung konkret vorgenommen werden. Er legt den Klienten allenfalls dar, an welche Abzugsposten man denken kann und wie der übliche Austausch von Argumenten und Gegenargumenten abläuft – die Entscheidung darüber, welchen Argumenten beide zustimmen können, treffen allein die Klienten. Maßt der Mediator sich aus pragmatischen Erwägungen zugleich die rechtliche Beratung beider Klienten an, so arbeitet er methodisch unsauber und geht damit das Risiko ein, dass die Mediation scheitert. Erfahren Sie z.B. von [...]
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