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Zu Beginn eines familienrechtlichen Mandats ist zumeist noch nicht absehbar, welche Regelungsgegenstände im (möglicherweise langjährigen) Verlauf Akteninhalt werden. Im Nachhinein wird sich oft herausstellen, dass das Gesamtpaket „Familiensache“ ein Konglomerat unterschiedlichster Teilmandate war, deren einzige Gemeinsamkeit der Anlass ist, nämlich das Scheitern einer Beziehung. In anderen Rechtsgebieten erfolgt die Aktenführung regelmäßig im Wege des Abheftens bzw. Abspeicherns in zeitlicher Reihenfolge ohne Rücksicht auf den Inhalt der Schreiben. Einige Kanzleien unterscheiden dabei noch nach dem Adressaten bzw. Absender des Schreibens und unterteilen die Akten nach Korrespondenz mit dem Gericht, mit dem Gegner und mit dem Mandanten. In einer umfangreichen Familiensache jedoch wird diese Methode des Archivierens früher oder später dazu führen, dass der Anwalt in seiner Akte nichts mehr wiederfindet. Gemeint sind damit nicht die Familiensachen, die nach einer [...]
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