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267 Haager Protokoll über das auf Unterhaltspflichten anzuwendende Recht v. 23.11.2007, ABl EU 2009 Nr. L 221, 19, Anhang. S. 630 ff., auch abgedr. bei Jayme/Hausmann, Nr. 42. Die Frage, welches materielle Recht gilt, regelt das internationale Privatrecht (IPR). Dessen Quellen sind durch das Haager Protokoll über das auf Unterhaltspflichten anzuwendende Recht vom 23.11.2007 (HUP 2007) mit Wirkung für die Mitgliedstaaten der EU seit 18.06.2011 umfassend neu gestaltet worden.268 BGBl I 2011, 898; Art. 12 Nr. 3 des o.g. Gesetzes; Art. 18 EGBGB, der früher in sachlicher Übereinstimmung mit dem Haager Übereinkommen über das auf Unterhaltspflichten anwendbare Recht v. 02.10.1973 das anwendbare materielle Unterhaltsrecht bestimmte, ist durch das Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 4/2009 und zur Neuordnung bestehender Aus- und Durchführungsvorschriften auf dem Gebiet des internationalen Unterhaltsverfahrensrechts mit Wirkung ab 18.06.2011 ersatzlos aufgehoben worden. [...]
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