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II. Internationale Abkommen und EU-Gemeinschaftsrecht, deutsche Durchführungsbestimmungen

Diese Schwierigkeiten, die bei der Wiederherstellung vormals gegebener Sorgerechtsverhältnisse Alpträume verursachen können, haben zu zwei internationalen Abkommen geführt: einmal zum Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung vom 25.10.1980 (HKiEntÜ), zum anderen zum Europäischen Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen über das Sorgerecht für Kinder und die Wiederherstellung des Sorgeverhältnisses vom 20.05.1980 (ESorgeÜ). Zu beiden Abkommen ist mit Wirkung ab 01.03.2005 das IntFamRVG ergangen. Das IntFamRVG enthält auch die deutschen Ausführungsbestimmungen für die seit 01.03.2005 geltenden Vorschriften der noch für Altfälle fortgeltenden Brüssel IIa-VO sowie die für am 01.08.2022 oder danach neu eingeleiteten Verfahren nach der Brüssel IIb-VO,185b Zuletzt auch zur Abgrenzung des zeitlichen Anwendungsbereichs der Brüssel IIa-VO und der Brüssel IIb-VO EuGH, Urt. v. 16.02.2023 – [...]
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